Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die Eventmanagerin Karima Ramadan, nachfolgend "Auftragnehmerin" genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Der Auftraggeber / Kunde schließt mit der Auftragnehmerin einen Dienstleistungsvertrag, der die Auftragnehmerin verpflichtet die Dienstleistung so durchzuführen, wie sie im Vertrag vereinbart ist. Die Auftragnehmerin hat dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen und den Auftrag fachgerecht durchzuführen. Verträge zwischen Auftragnehmerin und ihrem Auftraggeber / Kunden entstehen durch Annahme eines schriftlichen Angebotes und eines darauffolgenden schriftlichen Vertrages.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung bzw. die Auftragsbearbeitung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Preisangebot, Leistungen

2.1. Die im Angebot von der Auftragnehmerin genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und erlangen erst Verbindlichkeit mit der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin. Das Angebot ist 30 Tage bindend. Danach behalte ich mir eine Preisänderung vor.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Der Kunde hat die im Vertrag festgelegten Kosten für die Dienstleistung zu entrichten.

3.2 Die Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die Auftragnehmerin direkt vorzunehmen.

Die erste Zahlung (Nettopreis zzgl. gesetzlicher MwSt.) in Höhe von 30% der vereinbarten Leistungen ist bei Auftragsbestätigung zu leisten.
Eine zweite Zahlung (Nettopreis zzgl. gesetzlicher MwSt.) in Höhe von 50% der vereinbarten Leistungen ist 30 Tage vor der geplanten Veranstaltung zu leisten.
Eine dritte Zahlung (Nettopreis zzgl. gesetzlicher MwSt.) in Höhe von 20% der vereinbarten Leistungen ist 10 Tage nach erfolgter Veranstaltung zu leisten.

Die Rechnung wird unter dem Tag der Veranstaltung, Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

3.3 Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Überweisung auf ein von der Auftragnehmerin genanntes Konto. (Euro-)Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches werden nicht akzeptiert.

3.4. Bei größeren Aufträgen oder Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum bearbeitet werden, können Zwischenrechnungen gestellt werden, die dem Wert der geleisteten Arbeit entsprechen.

3.5. Treten nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber ebenfalls einen entsprechend erhöhten Preis zu berechnen. Die Kostenerhöhungen werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen. Für Lieferungen und Veranstaltungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen sollen, gilt das nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört.

3.6. Gegen Ansprüche der Auftragnehmerin kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

3.7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß DÜG zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferbedingungen, Lieferverzug

4.1. Der Beginn der von mir angegebenen Lieferzeit/Auftragsbearbeitungszeit setzt die Abklärung aller technischen und logistischen Fragen voraus.

4.2. Die Einhaltung meiner Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3. Liefertermine sowie der Termin an dem eine Veranstaltung durchgeführt werden soll sind nur gültig, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin sowie über den Termin der Durchführung einer Veranstaltung der Schriftform.

4.4. Gerät die Auftragnehmerin mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

4.5. Betriebsstörungen � sowohl im Betrieb von der Auftragnehmerin als auch in dem eines Zulieferers/Subunternehmers �, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

§ 5 Eigentum und Urheberrechte

5.1 Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller bereits im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen, Nachbestellungen etc. vor.

5.2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

5.3. Auftragsbezogene Daten werden dem Kunden nach Vergütung auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dabei entstehende Kosten für Zusammenstellung, Kopieren auf Datenträger und Versand werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5.4. Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Auftragnehmerin und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

5.5. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumt ihm die Auftragnehmerin in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

5.6. Vorschläge des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

§ 6 Beanstandungen und Gewährleistungen

6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur Übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse als auch einer durchgeführten Veranstaltung in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

6.2. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln einer Ware sowie einer Veranstaltung sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nach dem Termin an dem die Veranstaltung durchgeführt wurde, zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen die Auftragnehmerin geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat bzw. nach dem Termin, an dem die Veranstaltung durchgeführt wurde, bei der Auftragnehmerin eintrifft.

6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Auftragnehmerin oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, Auftragnehmerin oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

6.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware bzw. eines Teils der durchgeführten Veranstaltung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung bzw. der gesamten Veranstaltung, es sei denn, dass die Teillieferung bzw. die Teilveranstaltung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

6.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

§ 7 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

7.1. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden wie folgt Stornokosten (Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt.) berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Vertragssumme Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vertragssumme Rücktritt 10 Tage und später vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Vertragssumme

7.2. Ausnahme: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

7.3. Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch den Auftragnehmer Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so früh wie möglich fernmündlich und schriftlich zu erfolgen.

§ 8 Haftung

8.1. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber / Kunde, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Auftragnehmer verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Auftragnehmers, während einer Veranstaltung die durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber / Kunde. Sofern der Auftragnehmer durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber / Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

8.2. Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Auftraggeber / Kunde getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

§ 9 Schadenersatz

9.1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Verletzung von Beratungspflichten oder sonstigen vertraglichen Nebenpflichten sowie sonstige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, sofern nicht auf Seiten von der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin der Erfüllungsort.

10.2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.3. Sollte eine Regelung in den AGB gesetzlich nichtig sein, so soll an deren Stelle diejenige Regelung treten, die dem gewünschten Zweck am nächsten kommt. Eine Änderung dieser AGB ist nur schriftlich und im Einverständnis mit dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber / Kunden möglich.

§ 11 Impressum

11.1. Die Auftragnehmerin kann auf den Vertragserzeugnissen und im Rahmen von für den Auftraggeber durchgeführten Veranstaltungen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.


Karima Ramadan